Wir weisen unsere Mitglieder darauf hin, dass beim Umzug unbedingt die neue Anschrift dem Vorstand
mitzuteilen ist, ebenfalls geänderte Telefonnummern.
Eine Meldung hat schriftliche an den Vorstand zu erfolgen.
Dafür steht der Vereinsbriefkasten am Spartenheim oder die Emailadresse zur Verfügung.
Die Kosten für Suchanfragen beim Einwohnermeldeamt werden dem betreffenden Mitglied in Rechnung gestellt.
Der in der Jahresabrechnung ausgewiesene Betrag ist bis spätestens zum 30.04. des Jahres auf das Vereinskonto zu überweisen.
Auch hier entstehen für Mahnungen Kosten, die das angemahnte Mitglied zu übernehmen hat.
Das Spartenheim steht den Gartenfreunden wie bisher zur privaten Nutzung ( Gebühr 25 € ) zur Verfügung.
Bitte die Termine rechtzeitig beim Vorstand anmelden.
Sollte der Pachtgarten verkauft werden, ist die Kündigung schriftlich beim Vorstand einzureichen.
Mündliche Kündigungen sind unzulässig. Bis zum endgültigen Verkauf ist der Garten in einem ordentlichen Zustand zu halten.
Das betrifft auch die angrenzenden Außenwege.
Es ist die Pflicht des Verkäufers, sich selbst um einen Nachfolger zu bemühen
Information des Stadtverbandes
20260320_Verbandsmitteilung_06_2026_Pflanzenschutz-Warndienst herunterladen
So hatte ich dies nicht gedacht ..... aber najaa ... einfach den Link anklicken